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Informationen rund um das Thema SEPA

SEPA - Single Euro Payments Area

SEPA

Europäischer Zahlungsverkehr ohne Grenzen

Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) ist der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich. Damit können Rechnungen einheitlich und unkompliziert beglichen werden.

IBAN ersetzt Kontonummer

Zum 1. Februar 2016 löste die IBAN endgültig die Kontonummer ab.

Infos rund um SEPA

Das bedeutet:

  • Seit dem 29. Januar 2016 nehmen Kreditinstitute keine Belege mit Kontonummern mehr an.
  • Zahlungsverkehrsdateien mit Kontonummern werden nicht mehr verarbeitet.
  • Das Online-Banking funktioniert mit veralteter Zahlungsverkehrs-Software möglicherweise nicht mehr.

SEPA-Überweisung

Wichtige Merkmale

Identifizierung der Konten von Auftraggeber und Begünstigtem über IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) wie früher bei EU-Standardübeweisung
Die Dauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers maximal einen Bankarbeitstag (bei beleghafter Beauftragung maximal zwei Bankarbeitstage) wie früher bei EU-Standardübeweisung
Betragslimit keines neu (früher bei EU-Standardüberweisung Obergrenze von 50.000 Euro)
Meldepflicht grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ab 12.500 Euro müssen vom Überweisenden gemeldet werden  

SEPA-Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift sind Lastschrifteneinzüge in ganz Europa möglich. Wie das alte deutsche Lastschriftverfahren ist die SEPA-Lastschrift ein Einzugsverfahren, das auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat beruht. Die Einlösung bei Vorlage der Lastschrift wurde durch ein Fälligkeitsdatum ersetzt.

Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen:
 
Basislastschrift (Core) Kann sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen genutzt werden (ähnelt dem Einzugsermächtigungsverfahren).
Firmenlastschrift (B2B) Kann ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen genutzt werden (ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren).

SEPA-Kartenzahlung



Debitkarten (Bankcards, früher "EC-Karten") können im gesamten SEPA-Gebiet in gleicher Weise eingesetzt werden wie im Inland. Konkret kann man europaweit mit jeder Debitkarte an jedem Terminal bezahlen und an jedem Geldausgabeautomaten Geld auszahlen lassen. Der rechtliche Rahmen hierfür ist mit der Empfehlung für elektronische Zahlungsinstrumente (97/489/EG) gegeben.

Wann erfolgt die Umsetzung?

Seit 1. Januar 2008 dürfen Bankinstitute nur noch SEPA-fähige Karten auf Basis der Chip-Technologie herausgeben. Die Debitkarte (apoBankcard) und die Kreditkarten (apoGoldenTwin) sind mit der entsprechenden Technik ausgestattet. Sofern Sie selbst ein Kartenterminal für Patienten- oder Kundenzahlungen in Praxis oder Apotheke einsetzen, hat sich Ihr Kartenterminal-Dienstleister wahrscheinlich bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt oder wird dies in nächster Zeit tun um einen ggf. notwendigen Geräteaustausch vorzunehmen.

Oft gestellte Fragen