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Existenzgründer

Formen der Niederlassung

Von A wie Apparategemeinschaft - bis Z wie Zweigpraxis

Niederlassungsformen für Gründer

Eine Übersicht der Rechtsformen

Es gibt gerade heute eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich als Arzt oder Zahnarzt niederzulassen. Jede dieser Möglichkeiten bietet sich an, die eigene Berufskarriere optimal an eine Familienplanung, die Work-Life-Balance oder die fachärztliche Weiterbildung anzupassen.

Neben der vollen Zulassung und der typischen Praxisform der Einzelpraxis gibt es weitere Möglichkeiten, seinen Beruf nach eigenen Vorstellungen auszuüben.

Welche Niederlassungformen gibt es?

Teilzulassung: langsamer Einstieg

Teilzulassung als zusätzliche Option

Mit der Teilzulassung hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Niederlassungsoption für (Zahn-)Ärzte geschaffen. Voraussetzung ist, dass bestehende Vertrags(zahn-)ärzte ihren vollen Versorgungsauftrag reduzieren. Dieser kann auf einen halben Versorgungsauftrag beschränkt werden, während die andere Hälfte der Zulassung ausgeschrieben wird. Für Gründer, die nicht mit voller Arbeitsleistung starten können oder möchten, ist dies eine ideale Lösung.

Die 20 Wochenstunden Sprechzeit werden in zwei Einheiten à 10 Stunden aufgeteilt. Ebenso wird die Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Bereitschaftsdienst bei einer Teilzulassung entsprechend halbiert. Diese Regelung bietet optimale Bedingungen für einen flexiblen und durchdachten Einstieg in die Niederlassung.

Gemeinsam heilen, gemeinschaftlich wirtschaften