Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist eine private Rentenversicherung. Einzahlungen in diesen Vorsorgebaustein werden aus versteuertem Einkommen geleistet, sodass bei der Rentenauszahlung nur ein geringer Anteil der Rente (die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung) besteuert wird.
Eine private Rentenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile:

Ihre private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge für Heilberufler
Optimal und individuell ausrichten
Um sicher zu stellen, dass der Lebensstandard später einmal gehalten werden kann, darf die Altersvorsorge keine Lücken aufweisen. Gleichzeitig sollte das Vorsorgekonzept genug Spielraum für jede Lebenssituation lassen und, soweit möglich, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie Sie mit privater Altersvorsorge Ihren Lebensstandard für die Zukunft sichern und für Sie passende Vorzüge nutzen können.
Attraktive Vorteile nutzen
- Flexible Einzahlung und Entnahme
- Hohe Verfügbarkeit
- Bedarfsgerechte Hinterbliebenenabsicherung
- Vermögensaufbau kombiniert mit Altersvorsorge
- Verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten zum Vertragsablauf: Lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder Kombination aus beiden Möglichkeiten
Attraktive Produkte für Heilberufsangehörige
Um die passende Lösung für Sie zu finden, ermitteln wir Ihren genauen Bedarf und zeigen Ihnen individuelle Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.
Sie haben die Wahl: klassische Renten mit garantierter Verzinsung, Index-Rentenversicherung mit einer Kombination aus Ertragspotential und garantierten Leistungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen, mit der Sie in ausgewählte Fonds investieren können.
Privatrente im Überblick
- Hohe Flexibilität und Verfügbarkeit
- Kann übertragen, beliehen, veräußert und kapitalisiert werden
- Flexible Verwendung bei finanziellen Engpässen
Privatrente in Zahlen
- Nur ein geringer Anteil der Rente wird versteuert (Ertragsanteilbesteuerung)
- Steuerliche Vorteile bei einer Kapitalauszahlung sind möglich. Kapitalauszahlungen unterliegen mit ihren Erträgen einer hälftigen Besteuerung, wenn die Auszahlung des Kapitals frühestens im Alter von 62 Jahren und nach einer Laufzeit von 12 Jahren erfolgt.
- Dem gegenüber werden die Beiträge aus dem versteuertem Einkommen gezahlt.