Auslandsreisekranken-
versicherung
Kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung für Studierende* - Deine Absicherung für alle Fälle
Kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung für Studierende*
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Was ist versichert?
Alle Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bei unvorhersehbaren Krankheitsfällen oder Unfallfolgen im Ausland.
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Wo gilt der Versicherungsschutz?
Weltweit. Anders als die herkömmliche Krankenversicherung schützt die Auslandsreisekrankenversicherung dich auch in Ländern außerhalb der EU.
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Wofür kann ich die Versicherung nutzen?
Zum Beispiel für Auslandsreisen von einer Dauer von bis zu 42 Tagen, bei Famulaturen im Ausland bis zu 3 Monate oder während einer Auslandsstation im Praktischen Jahr bis zu 4 Monate. Individuelle Lösungen auf Antrag sind möglich.
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Wie viel übernimmt die Versicherung?
100 Prozent der Kosten für ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient, schmerzstillende Zahnbehandlungen (kein Zahnersatz), Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen.
Bitte schicke alle Unterlagen wie zum Beispiel Rechnungen und Arztberichte im Original und mit Angabe Deiner Versicherungsnummer an: AXA Krankenversicherung AG, BKV-Leistung, 50592 Köln. Wenn Du zunächst die gesetzliche Kasse in Anspruch nimmst, wird die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerk benötigt. -
Was passiert, wenn ich zurück nach Deutschland verlegt werden will?
Wenn medizinisch notwendig, wird der Rücktransport nach Deutschland organisiert und die Kosten dafür erstattet.
Die 24-Stunden-Notruf-Hotline +49 221 148 36 525 ist aus aller Welt rund um die Uhr erreichbar, bei Leistungsansprüchen wird unkompliziert abgerechnet.
Bitte halte immer Deine Vertragsnummer 2012-0-018 bereit, damit Dir geholfen werden kann. -
Wer hilft mir, wenn es drauf ankommt?
Die 24-Stunden-Notruf-Hotline +49 221 148 36 525 ist aus aller Welt rund um die Uhr erreichbar, bei Leistungsansprüchen wird unkompliziert abgerechnet.
Bitte halte immer Deine Vertragsnummer 2012-0-018 bereit, damit Dir geholfen werden kann. -
Kontaktdaten, die Versicherte kennen sollten
Bitte halte immer Deine Vertragsnummer 2012-0-018 bereit, damit Dir geholfen werden kann.
- Ansprechpartner bei der AXA für Deine Fragen:
Tel.: +49 221 148 33922 (Mo. bis Fr., 8:00 bis 16 Uhr)
E-Mail: bkv-bestand@axa.de
- 24-Stunden-Notruf-Hotline:
Tel.: +49 221 148 36 525
Du benötigen Hilfe bei einem Krankenhausaufenthalt? Ein Rücktransport nach Deutschland muss organisiert werden? Ruf einfach die 24-Stunden-Notruf-Hotline an.
Wird ein Rücktransport notwendig, wendest du Dich bitte unbedingt an die 24-Stunden-Notruf-Hotline. AXA organisiert und bezahlt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland.
- Leistungserstattung:
Bitte schicke alle Unterlagen wie zum Beispiel Rechnungen und Arztberichte im Original und mit Angabe Deiner Versicherungsnummer an: AXA Krankenversicherung AG, BKV-Leistung, 50592 Köln. Wenn Du zunächst die gesetzliche Kasse in Anspruch nimmst, wird die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerk benötigt.
- Ansprechpartner bei der AXA für Deine Fragen:
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Hinweise für die Schweiz
Bei der Aufnahme eines Auslandspraktikums in der Schweiz besteht für Studierende automatisch eine Versicherungspflicht über einen Schweizer Krankenversicherer.