Als Mitglied der Initiative für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UN Principles for Responsible Investment, UN PRI) berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien auch im Anlagegeschäft. Wir beziehen ESG-Kriterien in die Investitions- und Anlageberatungsprozesse ein und verringern die hieraus resultierenden Risiken für die Investoren. Hierbei gilt nachfolgender Mindeststandard:
- keine Investitionen in geächtete Waffen
- keine Investitionen in Agrarrohstoffe
- Ausschluss von Unternehmen, die schwere Verstöße gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compacts aufweisen
Der Mindeststandard gilt für alle neu in der apoBank eingesetzten Produkte und Dienstleistungen und soll bis 2025 auch für alle bestehenden Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Bereits im Jahr 2022 war für alle Einzeltitel die Einhaltung des Mindeststandards sichergestellt. Bei den Fondsprodukten haben wir zum 31. Dezember 2023 bereits mehr als die Hälfte den Mindeststandard eingehalten. Neben diesem Mindeststandard wendet die apoBank für die Auswahl nachhaltiger Produkte die gesetzlichen Definitionen der Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung an.
Bei den von der apoBank angebotenen Versicherungsanlageprodukten beachten auch unsere Versicherungspartner diesen Mindeststandard im Sicherungsvermögen.
Bei
Wertpapierprodukten oder -dienstleistungen, die Nachhaltigkeitsaspekte einbeziehen, setzen wir zusätzliche Umsatzschwellenwerte für unter anderem Tabak und Kohle. Diese führen zu Ausschlüssen. Unsere Versicherungspartner haben ebenfalls eigene Mindestausschlüsse definiert.
Bei
Staatsemittenten wendet die Bank Ratingkriterien auf Basis von internationalen Normen und Konventionen an. Dabei wird unter anderem bei der Wertpapieranlage der Freedom-House-Index beachtet. Dieser bewertet Demokratie und Menschenrechte in 210 Ländern weltweit.