Altersvorsorge mit Bonus
Besser früher als später
Einen finanziell sorgenfreien Ruhestand wünscht sich jeder. Insbesondere Heilberufler haben dafür attraktive Möglichkeiten, indem sie ihre Rente vom berufsständischen Versorgungswerk durch zusätzliche private Bausteine aufstocken – gegebenenfalls sogar mit staatlicher Förderung.
Vorsicht bei hohen Abzügen im Ruhestand
Allerdings haben Heilberufler im Alter vergleichsweise hohe Abzüge – neben Steuern fallen Beiträge für die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung an. „Heutige Berufseinsteiger müssen außerdem mit geringeren Erträgen rechnen als frühere Generationen“, so Albert Godehardt, Business Manager Vorsorge bei der apoBank.
Grund sind die herausfordernden Märkte, mit denen auch die Versorgungswerke zu kämpfen haben. Aufgrund der früher niedrigen Zinsen musste man oft alternative Anlagen finden, deren Wert schwanken kann.
Wer heute als Angestellter oder Niedergelassener Karriere macht und sich über größere Einkommenszuwächse freuen kann, bekommt später nicht automatisch eine entsprechend höhere Rente, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten zu können.
Aber der Staat fördert die Vorsorge
In Ausnahmefällen Riester
- Die Riester-Rente kommt für Heilberufler eher selten in Frage, denn wer nicht gesetzlich rentenversichert ist, erhält normalerweise keine Zulagen.
- Mit zwei Ausnahmen: Verheiratete mit förderberechtigten Ehepartnern sowie Beamte, deren Besoldungsstelle dies ermöglicht.
Genauer hinsehen bei Rürup
- Genauer hinsehen sollten Heilberufler bei der Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, empfiehlt Godehardt: „Aufgrund der steuerlichen Förderung, ist die Basisrente gerade für niedergelassene Heilberufler sehr interessant.“
- Es profitieren vor allem Sparer, die überdurchschnittlich viel verdienen: Beiträge bis zu 27.565 Euro können Alleinstehende als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. (Stand: 2024) Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt laut Godehardt unter anderem vom gewählten Produkt ab und auch vom zu erwartenden Steuersatz im Alter.
Unterstützung vom Arbeitgeber
Für angestellte Mediziner und Pharmazeuten kann sich zudem eine betriebliche Altersvorsorge rechnen, und vielleicht legt der Arbeitgeber noch etwas drauf?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber legen einen Betrag fest, der vom Bruttoeinkommen direkt in die Vorsorge fließt – der Staat verzichtet auf Steuern und Sozialabgaben, soweit bestimmte Bedingungen erfüllt sind. „Zwar wird die Betriebsrente im Alter wieder steuer- und abgabepflichtig, unterm Strich fällt diese Last aber geringer aus“, sagt Godehardt.
Ein Tipp für angestellte Heilberuflerinnen und Heilberufler
Möglicherweise bezuschusst der Arbeitgeber die private Vorsorge zusätzlich im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmen für seine festangestellten Ärzte, Apotheker und auch Angestellte in der Praxis oder Apotheke.
Ein für beide Seiten interessantes Konzept. Hier lohnt es sich, nachzufragen.
Fazit
Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, spricht also einiges dafür, zusätzlich vorzusorgen. Unsere Berater kennen die Wünsche und Gestaltungsmöglichkeiten für Heilberufler und freuen sich, Sie bei der Planung unterstützen zu können.