Planungsbereich und Nachbesetzungsverfahren
Sie möchten Ihre Praxisübergabe gut vorbereiten. Die einzelnen Maßnahmen sollen übersichtlich vor Ihnen liegen. Dann beginnen Sie mit der Klärung der Frage, ob die Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt.
Im offenen Planungsbereich gibt es kein formelles Nachbesetzungsverfahren und Sie können als Abgeber Ihre Praxis ohne Probleme weitergeben. Im geschlossenen Planungsbereich gelten andere Regeln und Ihre Maßnahmen müssen anders aussehen.
Haben Sie direkt Fragen hierzu? - Nehmen Sie an unserem nächsten apoTalk digital teil und fragen Sie dort nach.