Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung
Ihre Absicherung in drei Stufen
Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können Bedarf haben – beispielsweise durch einen Unfall. Das Risiko im Lebensverlauf pflegebedürftig zu werden liegt für Frauen bei 74 %, für Männer bei 54 %. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Partnerschaft mindestens einer der beiden Partner pflegebedürftig wird, liegt somit bei 89%. (Quelle: RuV, Barmer Pflegereport 2015)
Unverzichtbar für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Hiervon ist immer die gesamte Familie betroffen – auch finanziell. Eine Absicherung für den Pflegefall ist daher jetzt und insbesondere für die Zukunft wichtig und sollte wesentlicher Bestandteil einer jeden Vorsorge sein.
Unverzichtbar für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Hiervon ist immer die gesamte Familie betroffen – auch finanziell. Eine Absicherung für den Pflegefall ist daher jetzt und insbesondere für die Zukunft wichtig und sollte wesentlicher Bestandteil einer jeden Vorsorge sein.
1. Die Gesetzliche Pflegeversicherung
Basis- und Grundversorgung
Die 'Gesetzliche Pflegeversicherung' bietet eine Grundversorgung, die zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten 'Pflege FörderBahr' und dem 'Pflegekonzept' ergänzt werden können.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedürftigkeit | Geringe | Erhebliche | Schwere | Schwerste | Schwerste mit besonderen Anforderungen |
Häusliche Pflege | - Entlastungsbetrag bis 125 € pro Monat möglich |
Zuschuss bei Pflege durch Angehörige | 0 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Zuschuss bei Pflege durch ambulanten Pflegedienst | 0 € | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflege |
Zuschuss bei Pflege in einem Heim | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Voraussetzungen |
Die Pflegebedürftigkeit wird über sechs Module mit einem Punktesystem bewertet. Die Einstufung erfolgt entsprechend der körperlichen und kognitiven sowie psychischen Beeinträchtigungen. |
nach Punktesystem | 12,5 bis unter 27 Punkte | 27 bis unter 47,5 Punkte | 47,5 bis unter 70 Punkte | 70 bis unter 90 Punkte | 90 bis 100 Punkte |
Wo finde ich Informationen zu Pflegeanbietern?
Bei einem Pflegefall stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterschiedliche Pflegeangebote und -einrichtungen zur Verfügung. Auf der Seite der weissen Liste finden Sie Informationen zu Pflegeanbietern:
> Infos der gesetzlichen Krankenkassen zu Pflegeanbietern und Pflegelotsen
> Infos der gesetzlichen Krankenkassen zu Pflegeanbietern und Pflegelotsen
2. Staatlich gefördert: "Pflege-FörderBahr"
Die ideale Ergänzung
Die Vorteile mit dem R+V-Pflege FörderBahr
Die ideale Ergänzung zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten "Pflege-Förder-Bahr":
> Mehr Infos zur Pflege-Zusatzversicherung auf der Seite der RuV
Die ideale Ergänzung zur individuellen Einkommens- und Vermögensabsicherung mit dem staatlich geförderten "Pflege-Förder-Bahr":
- Es gibt Leistungen in allen Pflegegraden.
- In den Pflegegraden 2 bis 4 liegen die Leistungen über den gesetzlichen Mindestanforderungen.
- Es gibt keine Gesundheitsprüfung, – keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge.
- Die 5-jährige Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
- Das Pflegetagegeld wird dynamisch und regelmäßig erhöht.
> Mehr Infos zur Pflege-Zusatzversicherung auf der Seite der RuV
Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie
1) Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre alt sind 1),
- in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
- noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.
1) Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
3. Nach Bedarf: Ihr Pflegekonzept
Das persönliche Pflegekonzept für Ihre private Vorsorge
Für eine bedarfsgerechte Sicherung von Einkommen und Vermögen bietet die R+V mit der "R+V-PflegeVorsorge", ein umfassendes Absicherungskonzept. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge können Sie für finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall sorgen und Ihre Familie auch über das Finanzielle hinaus entlasten.
R+V-PflegeVorsorge – Die Vorteile im Überblick | |
Unterstützung für Familien mit Kindern | |
Bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes zahlt die R+V das doppelte Pflegemonatsgeld, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird. Beitragspause nach der Geburt: Null Beitrag, voller Versicherungsschutz – von dieser Option können Eltern für bis zu 2 Jahre nach Geburt profitieren. |
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Hilfe und Orientierung (Assistance-Leistungen) im Pflegefall | |
Ob Information, Vermittlung von Dienstleistungen oder psychosoziale Beratung: Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie. In Zusammenarbeit mit den Maltesern bieten wir umfangreiche Assistance-Leistungen wie eine Rund-um-die-Uhr-Hotline mit vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen oder eine 24h-Pflegeheimplatzgarantie (bei Kinder und suizidgefährdeten Erwachsenen benötigen wir im Einzelfall eventuell mehr Zeit). | |
Dynamik Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung | |
Der Versicherungsschutz ist dynamisch: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld wird bis Alter 70 regelmäßig alle drei Jahre um 10 % erhöht - ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Auch wenn zwischenzeitlich Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Sie müssen keine Angst vor Inflation haben. | |
Beitragsfreistellung im Pflegefall | |
Werden Sie pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen. | |
Weltweiter Versicherungsschutz | |
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit | |
Keine Wartezeit | |
Der Versicherungsschutz gilt sofort ab Versicherungsbeginn. | |
Keine Kostennachweise erforderlich | |
Die RuV zahlt das tarifliche Pflegemonatsgeld unabhängig davon, wieviel die Pflege kostet. Sie müssen die Kosten der Pflege nicht nachweisen. |