Nachfolge gesucht - und gefunden
Unser Vermittlungsergebnis
Sie erhalten durch unsere Praxis- und Apothekenbörse einen hochaktuellen Überblick über den "Apothekenmarkt". Die Exposés der Gesuche sind detailliert hinterlegt und berücksichtigen u.a. Standort, Leistungsschwerpunkt und Spezialisierung.Mit ihren mehr als 500 Vermittlungen ist die Praxis- und Apothekenbörse die erfolgreichste Plattform in Deutschland. Unter den Vermittlungen lag der Anteil der Apothekenvermittlungen bei guten 27 Prozent.
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Fünf Vorteile der Apothekenbörse
- Großer, bundesweiter Bestand an potenziellen Übernehmerinnen und Übernehmern
- Individuelle Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Apothekennachfolge durch Ihre persönliche Beraterin bzw. Ihren persönlichen Berater
- Professionelle Beratung durch ein starkes Netzwerk aus spezialisierten Juristen, Steuerberatern und Unternehmensberatern
- Berücksichtigung nur derjenigen Interessentinnen und Interessenten, die eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben
- Größte Diskretion im Umgang mit Ihren Daten
1.079
aktuelle Kaufgesuche junger Apotheker
27 %
Anteil der vermittelten Apotheken an allen hinterlegten Gesuchen
500
Gesamthafte Vermittlungen seit Bestehen der Börse
In vier Schritten zur Apothekennachfolge
1. Anmelden und Angebot erstellen |
2. Diskretion und Verschwiegenheit |
3. Das Exposé |
4. Matching und Vermittlung |
Beschreiben Sie Ihre Apotheke und wählen Sie geeignete Bilder und Grundrisse zur Visualisierung aus. | Ihre Apotheke wird anonym in einem geschützten Portal veröffentlicht. | Die apoBank erstellt auf der Basis Ihrer Angaben ein Apotheken-Exposé. | Das Apotheken-Exposé wird nur denjenigen Interessenten vorgestellt, die eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben. |
Wichtig: Unsere Vermittlungsprinzipien
- Die Registrierung in der Apothekenbörse ist kostenfrei.
- Die Vermittlungsgebühr wird erst bei Erfolg fällig, d.h. wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben. Sie liegt bei 1 Prozent des Verkaufspreises, mindestens aber 1.000 Euro.
- Bei direkter Anlage des Verkaufserlöses bei der apoBank, mindestens aber 50 Prozent des Apothekenerlöses, entfällt die Vermittlungsgebühr für den Verkäufer.