Auslandspraktikum in der Schweiz
Besonderheit bei einem Auslandspraktikum in der Schweiz
Bei der Aufnahme eines Auslandspraktikums in der Schweiz besteht für Studierende automatisch eine Versicherungspflicht über einen Schweizer Krankenversicherer. Hiervon können sich Studierende allerdings befreien lassen, wenn sie in Deutschland einen gleichwertigen Versicherungsschutz mit Gültigkeit für die Schweiz nachweisen können. Dieser Versicherungsschutz muss mindestens alle Leistungen nach dem Schweizer Gesetz erfüllen. Dies sind ein herkömmlicher Krankheitsschutz, Leistungen für Unfälle, Mutterschaft, Prävention und Pflege.
Die im Gruppenvertrag mit der AXA Krankenversicherung vereinbarten Tarife sind reine Auslandsreisetarife, deren Leistungsumfang nicht für den obligatorischen Versicherungsschutz in der Schweiz ausreichend ist. Daher kann die AXA über die bekannten Auslandsreisekrankentarife den benötigten Versicherungsschutz zur Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz nicht bestätigen.
Insofern können die betroffenen Studierenden den für die Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz entweder direkt bei einem Versicherer in der Schweiz beantragen oder eine entsprechende Befreiung bei einer in Deutschland bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beantragen.
Unabhängig von diesen Besonderheiten in der Schweiz gilt der Auslandsreisekrankenversicherungsschutz weltweit und somit auch in der Schweiz.