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Nachhaltigkeit

Alle Maßnahmen im Gesamtüberblick

Maßnahmen zu den Handlungsfeldern

Wie erreichen wir unser Zielbild bis 2024?

Für die strategische Steuerung gibt es einen Gesamt-Nachhaltigkeits-KPI, der sich aus einem Set von Indikatoren zusammensetzt. Alle Ziele und Maßnahmen wurden bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie je nach strategischer oder regulatorischer Bedeutung und dem Umfang des Umsetzungsaufwands gewichtet.

Gesamt-Nachhaltigkeits-KPI für den Zeitraum bis Ende 2023:
Ergebnisfortschritt aller im Jahr 2021 definierten strategischen Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Zum 31.12.2023 liegt der Ergebnisfortschritt mit knapp 89 Prozent (2022: 62 Prozent) 7 Prozent unter dem Planwert (rund 96 Prozent).

Gesamt-Nachhaltigkeits-KPI für den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2024 (Planwert 100 Prozent):
Im Jahr 2023 wurde der Gesamt-Nachhaltigkeits-KPI um zwei Komponenten ergänzt und die Gewichtung angepasst.
 
  • Ergebnisfortschritt aller strategischen Nachhaltigkeitsmaßnahmen aus dem Jahr 2021 (Gewichtung: 70 Prozent, bisher 100 Prozent)
  • Ergebnisfortschritt von 2023 neu definierten wesentlichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen (Gewichtung: 15 Prozent)
  • Berücksichtigung von 2023 neu festgelegten quantitativen Zielwerten aus den Handlungsfeldern (Gewichtung: 15 Prozent).

Die einzelnen Zielerreichungsgrade sind in der nichtfinanziellen Erklärung erläutert.
 
Überprüfung der Anerkennung internationaler Standards wie beispielsweise des UN Global Compacts. bis 2. HJ 2022  
Sukzessive Erweiterung der jährlichen Risikotreiberanalyse in der Risikoinventur. Ziel dieser Analyse ist die Identifizierung von für die apoBank wesentlichen ESG-Risikotreibern sowie die Ableitung von Handlungsbedarfen (wie zum Beispiel die Weiterentwicklung von ESG-Risiko-KRIs (Key Risk Indicator)) zur Integration von wesentlichen ESG-Risikotreibern in den Risikomanagementkreislauf. bis 2. HJ 2022  
Erhebung und Messung eines ESG-KPI in Anlehnung an den Fortschritt der strategischen Maßnahmen. bis 2. HJ 2021  
Ziel für 2024 (2023 neu definierte wesentliche Nachhaltigkeitsmaßnahme): Sukzessive Messung und Ausarbeitung von ESG-KPIs in den Handlungsfeldern insbesondere für das Kerngeschäft mit Blick auf physische und transitorische Risiken. bis 2. HJ 2023 siehe neue Ziele für 2024
Neu: Sukzessive Erhebung von Daten zur Messung und zukünftigen Steuerung physischer und transitorischer Risiken im Finanzierungsgeschäft. bis 2. HJ 2024    
Neu: Weiterer Ausbau der Daten- und Entscheidungsgrundlage zur Ableitung von Zielwerten für die Transitionspfade in der Finanzierung. bis 2. HJ 2024    
Neu: Erhebung von Daten zur CO2-Intensität der Eigenanlagen (auf Basis von Scope 1,2,3) ab dem Berichtsjahr 2022, Prüfung der Schaffung der Datengrundlage für die Entwicklung eines Transitionspfades in den Eigenanlagen. bis 2. HJ 2024    
Neu: Erhebung von Daten zur CO2-Intensität im Anlagegeschäft (Vermögensverwaltungslinien auf Basis von Scope 1,2,3) ab dem Berichtsjahr 2022, Prüfung der Schaffung der Datengrundlage für die Entwicklung eines Transitionspfades im Anlagegeschäft differenziert nach Portfolios. bis 2. HJ 2024    
Neu: Die Taxonomie-Fähigkeit wird seit dem Berichtsjahr 2021 jährlich erhoben. Ab dem Berichtsjahr 2023 wird die Taxonomie-Konformität erhoben. Prüfung eines Zielwertes für die Taxonomie-Konformität. bis 2. HJ 2024    
Sukzessive Verankerung der KRIs und KPIs in der Vergütung bis 2. HJ 2022  
Nutzung der Ergebnisse aus dem ESG-Scoring im Kreditgewährungsprozess für die Risikosteuerung. bis 2. HJ 2023 bis 2. HJ 2024
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen im Kreditgewährungsprozess: Entwicklung und Implementierung eines ESG-Scorings parallel zum Bonitätsrating: Erhebung und Bewertung von ESG-Daten der Kundinnen und Kunden (zum Beispiel den CO2-Fußabdruck). bis 2. HJ 2022 bis 2. HJ 2024
Erarbeitung einer risiko- und chancenorientierten Integration der ESG-Aspekte in die Konditionsgestaltung. bis 2. HJ 2023  
Prüfung der Beratung unserer Kundinnen und Kunden zu Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen und deren Positionierung. bis 2. HJ 2023  
Ganzheitliche ESG-Integration in den Beratungsprozess (Kundenabfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen, ESG-Geeignetheitsprüfung, ESG-Zielmarkt, Beraterschulungen). bis 2. HJ 2022  
Überprüfung der Anerkennung internationaler Standards wie beispielsweise des UN PRI (UN Principles for Responsible Investment). bis 2. HJ 2021  
Umstellung ausgewählter vermögensverwaltender Produkte bzw. Dienstleistungen auf Nachhaltigkeit. bis 2. HJ 2021  
Umstellung eines weiteren vermögensverwaltenden Produktes beziehungsweise einer Dienstleistung auf Nachhaltigkeit. bis 2. HJ 2023  
Ausbau des Angebots an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. bis 2. HJ 2022  
Ziel für 2024 (2023 neu festgelegter quantitativer Zielwert): Der Anteil des Neugeschäfts in der Wertpapieranlage von Privatkunden soll zu mindestens 25 Prozent in nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen angelegt werden (die gemäß Artikel 8 als nachhaltige Dienstleistung mit PAI-Strategie den Anforderungen der Offenlegungs­verordnung an nachhaltige Produkte entsprechen). Dies erfolgt, indem in den Anlagesegmenten mit den größten Zuflüssen nachhaltige Produkte bzw. Dienstleistungen bereitgestellt werden. bis 2. HJ 2024    
Frauenquote auf der ersten Führungsebene von 20 Prozent und auf der zweiten Führungsebene von 25 Prozent. bis 1. HJ 2022 bis 2. HJ 2024
Erweiterung unserer Mentoring-Programme und gezielte Entwicklungsangebote für Frauen in Führungspositionen. bis 2. HJ 2023  
Stärkere Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der Mitarbeitenden: gezielte Förderung jeder Altersklasse. bis 2. HJ 2024    
Weiterentwicklung unserer Ausbildungsprogramme. bis 2. HJ 2024    
Überprüfung der Anerkennung internationaler Standards wie beispielsweise des UN PRI (UN Principles for Responsible Investment). bis 2. HJ 2021  
Planung eines Venture Capital Fonds zur Investition in Gesundheitsmarkt­innovationen. bis 2. HJ 2021  
Ziel für 2024 (2023 neu festgelegter quantitativer Zielwert): Der Anteil von ESG-Anleihen im Eigenanlagen-Portfolio soll kontinuierlich auf ein Niveau von 10 Prozent ausgebaut werden (bis Ende 2025). Bis Ende 2024 soll das Niveau 7 Prozent erreichen. bis 2. HJ 2024    
Prüfung eines unterjährigen Controllings von substantiellen Verbrauchszielen in wesentlichen Bereichen - mit Vorstandsreporting. bis 1. HJ 2023  
Veröffentlichung der für Nachhaltigkeit relevanten Aspekte der Einkaufsrichtlinie. bis 2. HJ 2021  
Weitere Senkung der betrieblichen CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 2020 und Erarbeitung eines Konzepts zur Herstellung der Klimaneutralität bis spätestens 2030. bis 2. HJ 2024   Ausgleich der CO2-Emissionen im Geschäftsbetrieb seit 2022 über Kompen­sations­projekte
Ziel für 2023: Senkung der betrieblichen CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 2020. bis 2. HJ 2023  
Ziel für 2024 (2023 neu festgelegter quantitativer Zielwert): Weitere Senkung der betrieblichen CO2-Emissionen (um weitere 250 Tonnen, Zielwert: 3.370 Tonnen CO2) gegenüber dem Basisjahr 2020. bis 2. HJ 2024    
Einführung höherer Standards für Energieeffizienz / Barrierefreiheit bei Neubau und Sanierung aller relevanten Objekte. bis 2. HJ 2021  
Erweiterung der Vorgaben für Fuhrpark und Dienstreisen und der Angebote für Mitarbeitende. bis 2. HJ 2022 bis 2. HJ 2024
Förderkonzept für die apoBank mit Impact-Orientierung (zum Beispiel Beitrag zu den SDGs). bis 2. HJ 2021  
Ausbau der Nutzung innovativer Plattformen zur Erhöhung einer Breitenwirkung. bis 2. HJ 2022  
Erweiterung der Berichterstattung gemäß anerkannter Standards. bis 2. HJ 2023  
Feste Einbindung der Mitarbeitenden in das Nachhaltigkeitsmanagement, zum Beispiel über Aktionen im Verbesserungsprozess. bis 2. HJ 2022  
Regelmäßige Dialogveranstaltung mit Kundinnen und Kunden und/oder Stakeholdern inkl. Auswertung. bis 2. HJ 2022