Aufbruch, Umbruch - Abbruch?
Krankenhausreform
Krankenhausreform
Zwischenstand nach einem Jahr politischer Diskussion
Im Dezember 2023 hat der Bundesgesundheitsminister die Krankenhausreform angekündigt - ein Jahr lang ist viel diskutiert worden, aber noch nichts beschlossen.
Das Whitepaper der apoBank skizziert den aktuellen Stand, erläutert die Auswirkungen auf die Krankenhausplanung bzw. -finanzierung und liefert Empfehlungen, wie sich das Krankenhausmanagement auf die Veränderungen vorbereiten kann.
Aktuell: Der Stand der Krankenhausreform 2023
Krankenhäuser in der Warteschleife
Das Whitepaper der apoBank fasst den Diskussions- und Entscheidungsstand zu folgenden Kernelementen der Krankenhausreform (KHVVG) zusammen:
- Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen
- Vorhaltebudget
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
- Geplante Umsetzung des Krankenhustransparenzgesetzes
Was bedeutet das für Klinik-Entscheider, die sich auf die Zukunft einstellen wollen?
Jetzt zum Download | PDF
6 Tipps: Wie kann sich das Krankenhausmanagement vorbereiten?
1. Fokus: Datenqualität
2. Den Krankenhausplan NRW im Blick behalten
3. Trotz der Unwägbarkeiten: jetzt die strategische Planung vorbereiten
In der Selbständigkeit bestehen größere Möglichkeiten, die Ausgaben für Praxis und Arbeitsplatz selbst zu entscheiden und damit auch die Verdiensthöhe festzulegen.
4. Verbündete suchen
Es empfiehlt sich ein Blick auf den eigenen Klinikverbund und in das Marktumfeld:
- Welche Wettbewerber erbringen ähnliche Leistungen?
- Oder können Leistungen innerhalb des Krankenhausverbundes zentralisiert werden?
- Welche Kooperationen und Verbundlösungen machen in der Region Sinn?
5. Ambulantisierung vorantreiben
6. Intensiv- und Notfallmedizin planen
Krankenhausreform: langer Atem ist gefragt
Der Krisenmodus hält mittelfristig an
Unsere aktuellen Analysen zeigen eine Branche im Umbruch. Das Krankenhausmanagement wird sich in den kommenden Jahren auf zahlreiche Veränderungen einstellen müssen.
Im Prozess zur Krankenhausreform werden die Verhandlungen zum KHVVG im Januar 2024 wieder aufgenommen. Damit startet aber noch nicht der eigentliche Reformprozess. Wesentliche Fragen zur konkreten Umsetzung der Reform sollen in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden. Anschließend müssen die Länder ihre Landeskrankenhausgesetze anpassen. Erst dann kann die Zuweisung von Leistungsgruppen erfolgen und der eigentliche Reformmarathon beginnen.