SEPA-Lastschrift
SEPA-Lastschrift
Mit der SEPA-Lastschrift sind Lastschrifteneinzüge in ganz Europa möglich. Wie das alte deutsche Lastschriftverfahren ist die SEPA-Lastschrift ein Einzugsverfahren, das auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat beruht. Die Einlösung bei Vorlage der Lastschrift wurde durch ein Fälligkeitsdatum ersetzt.
Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen:
Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen:
Basislastschrift (Core) | Kann sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen genutzt werden (ähnelt dem Einzugsermächtigungsverfahren). |
Firmenlastschrift (B2B) | Kann ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen genutzt werden (ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren). |
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Was Sie zum Einreichen einer Einzel-Lastschrift benötigen
Für die Einreichung von Einzel-Lastschriften in der neuen Online-Filiale der apoBank benötigen Sie folgendes: - Gläubiger-ID
Ihre Gläubiger-ID müssen Sie als Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) einmalig bei der zuständigen Zentralbank beantragen. Die Seite der Deutschen Bundesbank können Sie unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ aufrufen. - Bitte Inkassovereinbarung aufrufen
- Bitte ausfüllen und an uns zurücksenden
In der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften" tragen Sie nun Ihre persönliche Gläubiger-ID, Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) und Kundenstammnummer, Ort und Datum ein und drucken das Dokument aus. Bitte unterschreiben Sie die Vereinbarung auf der zweiten Seite.
Senden Sie nun das unterzeichnete Dokument an:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Zentrales Servicezentrum
30135 Hannover - Gläubiger-ID
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Prozessablauf der SEPA Lastschrift
Die folgende Grafik beschreibt den Prozess der SEPA Basis - Lastschrift.
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Wesentliche Merkmale / Elemente der SEPA Lastschrift
- Europaweite Nutzung (siehe teilnehmende SEPA-Staaten)
- Verwendung von IBAN und BIC
- Exaktes Fälligkeitsdatum (D=Due Date)
- Keine Betragsgrenze
- Eindeutige Identifikation des Lastschrifteneinreichers/Zahlungsempfängers (Gläubiger-ID)
- SEPA Mandatseinholung des Zahlungsempfängers beim Zahlungspflichtigen
- Vorankündigung (Prenotification; z. B. Rechnung, Mitteilung) mindestens 14 Tage vor Belastung
- Mindestvorlagefristen bei der Zahlstelle:
- 1 Tag vor Fälligkeit für Einmal-, Erstlastschriften und Folgelastschriften - Widerspruchsfristen:
- 8 Wochen (ab Kontobelastung),
- 13 Monate bei Lastschrift ohne gültiges Mandat - Das Mandat erlischt nach 36 Monaten Inaktivität und muss erneuert werden
- Verwendungszwecklänge: 140 Zeichen
- Die Einreichung muss elektronisch erfolgen
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Der Weg zur Gläubiger-ID
Die Gläubiger-ID muss vom Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) bei seiner zuständigen Zentralbank (in Deutschland ist das die Deutsche Bundesbank) beantragt werden. Auf der Seite https://extranet.bundesbank.de/scp/ können Sie Ihre persönliche Gläubiger-ID beantragen. -
Das SEPA Lastschriftmandat
Freie Fahrt mit SEPA haben Einzugsermächtigungen, die Ihnen bereits schriftlich vorliegen und die den Namen, die Adresse und Kontoverbindung, sowie die Original-Unterschrift des Zahlungspflichtigen oder des Kontoinhabers enthalten. Sie werden als SEPA-Lastschriftmandate anerkannt.
Vor dem ersten Einzug per SEPA-Lastschrift informieren Sie bitte alle Zahlungspflichtigen frühzeitig über den Wechsel des Einzugsverfahrens. Wichtig ist auch, dass der Zahlungspflichtige Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die von Ihnen frei wählbare, sogenannte Mandatsreferenz (z.B. Kundennummer) der Zahlung erhält.
Beispiel-Formulare für SEPA-Lastschriftmandate
SEPA-Basis-Lastschriftmandat deutsch/englisch
Hierin enthalten sind Beispiele für Mandate als separates Formular oder als Vetragsbestandteil. Auch ein Kombimandat ist enthalten.
SEPA-Firmenlastschriftmandat deutsch/englisch
Hierin enthalten sind Beispiele für Mandate als separates Formular oder als Vetragsbestandteil
Dem Zahlungspflichtigen ist (unter Einhaltung der Fristen – siehe oben) die Umdeutung vor Ersteinzug mitzuteilen. Hierbei ist dem Zahlungspflichtigen mindestens die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und der Betrag anzuzeigen.
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Einreichungsfristen für Lastschriften
SEPA-Basis-
Lastschriften• frühestens 14 Kalendertage vor Lastschriftfälligkeit
• bei Erst- und Einmallastschriften spätestens zwei Geschäftstage vor Lastschriftfälligkeit
• bei Folgelastschriften spätestens zwei Geschäftstage vor
LastschriftfälligkeitSEPA-Firmen-
Lastschriften• frühestens 14 Kalendertage vor Lastschriftfälligkeit
• bei Erst- und Einmallastschriften sowie Folgelastschriften spätestens zwei Geschäftstage vor Lastschriftfälligkeit