Die SEPA-Überweisung orientiert sich an der bereits 2003 eingeführten EU-Standardüberweisung. Wie bei dieser erfolgt die Identifizierung der Konten von Auftraggeber und Begünstigtem über IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Die Dauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängers darf maximal einen Bankarbeitstag (bei beleghafter Beauftragung maximal zwei Bankarbeitstage) betragen.
Im Gegensatz zur EU-Standardüberweisung mit einer Obergrenze von 50.000 Euro gibt es bei der SEPA-Überweisung kein Betragslimit. Die rechtliche Grundlage für die SEPA-Überweisung ist durch EU-Richtlinie 97/5/EG (Überweisungsgesetz in §§ 675 ff. BGB) gegeben.
Mit Umsetzung der im März 2012 verabschiedeten EU-Verordnung Nr. 260/2012 ist seit dem 01.02.2016 bei Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer nur die IBAN erforderlich (IBAN only).