Karriere als Apotheker
Bei der Arbeitszeit angestellter Apotheker ist grundsätzlich zu klären, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihren jeweiligen Tariforganisationen sind. Ist dies der Fall, dann gehen die Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub etc. auf den Rahmentarifvertrag zurück, der zwischen ADEXA und dem ADA bzw. der TGL-Nordrhein geschlossen wird.2
Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV):
- Die regelmäßige Arbeitszeit ohne Ruhepausen beträgt wöchentlich 40 Stunden.
- Eine Notdienstbereitschaft wird durch den Apothekeninhaber festgelegt. Die zur Ausübung der Notdienstbereitschaft berechtigten Mitarbeiter sind neben der regelmäßigen Arbeitszeit zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Dabei darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden am Tag nicht überschritten werden.
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist üblich.
[Stand: gültig ab 01.01.2015 (BRTV) bzw. gültig ab 01.01.2020 (RTV)]