Schutz für den Fall der Fälle
Jeden vierten Heilberufler trifft es vor Erreichen der Altersgrenze
Nicht mehr im eigentlichen Beruf arbeiten können: Eine schreckliche Vorstellung für die meisten Menschen. Die Zahnärztin, die nach einem Unfall kein Instrument mehr halten kann. Der Apotheker, den ein überstandener Infarkt dazu zwingt, beruflich deutlich kürzer zu treten. Das sind Schicksale, die niemand sich wünscht - die aber laut Statistik gar nicht selten auftreten.
Ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland trifft es im Laufe ihres Erwerbslebens, wie Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft belegen. Im Schnitt mit gerade einmal 47 Jahren.
Nicht allein aufs Versorgungswerk verlassen
"Die Gründe dafür sind bei Heilberuflern ähnlich wie in anderen Berufsgruppen", so Benjamin Möhlen, Business Manager Vorsorge bei der apoBank. "Über ein Drittel der Betroffenen müssen sich wegen psychischer oder neurologischer Krankheiten aus ihrem Beruf zurückziehen, etwas weniger wegen einer Krebserkrankung."
Wer dann laufende Kosten mangels Arbeitseinkommen nicht mehr dauerhaft bestreiten kann, gerät selbst bei hohen Rücklagen leicht in die finanzielle Bredouille.
Zwar sind Heilberufler dank der Absicherung über die Versorgungswerke grundsätzlich besser gegen solche Konsequenzen gewappnet als andere Berufsgruppen. Allerdings schützt auch das im Fall der Fälle nicht vor finanziellen Einbußen. "Den besten Schutz bietet tatsächlich eine gute, exakt auf Heilberufler-Bedürfnisse abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung", sagt Ingo König, Direktor der apoBank Filiale Magdeburg. "Auch mitten im Berufsleben sollte man außerdem mindestens alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zum Bedarf passt."
Was einen optimalen Versicherungsvertrag auszeichnet, lässt sich anhand weniger Kriterien überprüfen:
Leistungen und Absicherung
100 Prozent Schutz – auch bei nur teilweiser Einschränkung
Wer dagegen etwa über die Deutsche Ärzteversicherung, den Kooperationspartner der apoBank, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) abgeschlossen hat, bekommt bereits bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die vereinbarte Rente.
Somit ist zum Beispiel auch ein Zahnarzt vollständig abgesichert, der seine Patienten zwar noch behandeln kann, wegen einer Muskelerkrankung aber 70 Prozent der Arbeiten Kollegen überlassen muss.
Schutz trotz Vorerkrankungen
In anderen Fällen können Risikozuschläge oder ein Ausschluss für bestimmte Berufsunfähigkeits-Ursachen vereinbart werden. Je nachdem, wie die Genesung verläuft, können solche Ausschlüsse aber erneut geprüft und nach einiger Zeit wieder zurückgenommen werden.
Arzt bleibt Arzt, Apotheker bleibt Apotheker
Entscheidend ist, dass der Versicherte nicht mehr in seinen zuletzt als Arzt oder Apotheker ausgeübten Beruf zurückkehren kann.
Flexibilität in besonderen Lebenslagen
Als bislang einziger Versicherer im Markt bietet sie jungen Eltern mit "FamilyPlus" außerdem einen besonderen Vorteil. Während des Bezugs von Elterngeld übernimmt die Deutsche Ärzteversicherung bis zu einem halben Jahr lang die Monatsprämien der BU Zusatzversicherung.
Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit entkoppelt
Bei der Deutschen Ärzteversicherung ist ein getrennter Abschluss nicht nötig: Versicherte können BUZ und Altersvorsorge auch später noch entkoppeln und so uneingeschränkt die Vorteile dieser Kombination nutzen. Bei Bedarf können sie die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung mit aktuellem Eintrittsalter in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen.
Absicherung bei Tätigkeitsverboten
Bei der Deutschen Ärzteversicherung reicht schon ein teilweise ausgesprochenes Tätigkeitsverbot für sechs Monate aufgrund einer Infektionsgefahr aus, um die volle Leistung zu erhalten. Außerdem erkennt die Versicherung nicht nur behördliche Verbote, sondern auch sämtliche anderen medizinischen Gutachten an, die ein Ansteckungsrisiko für Patienten oder Kunden belegen.
Nachgewiesene Expertise für Heilberufler
Das Regelwerk alleine reicht aber noch nicht aus, um die Qualität einer Versicherung zur beurteilen: Versicherte sollten sich auch über die so genannte Leistungsfallquote informieren und die Prozesshäufigkeit. Ist erstere hoch und zweitere niedrig, kommt es also selten zu Rechtsstreitigkeiten um Leistungen, ist das ein aussagekräftiger Indikator für eine kundenorientierte Versicherung.
Die Deutsche Ärzteversicherung schneidet in beiden Aspekten hervorragend ab – und ist deshalb für ihre Tarife vielfach ausgezeichnet worden.
"Nehmen wir als Beispiel eine 40-Jährige niedergelassene Allgemeinärztin: Wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, fallen bis zum 67. Lebensjahr jeden Monat ca. 17.500 Euro weg - in Summe über 3,5 Millionen Euro," so Benjamin Möhlen. Berücksichtigt man zusätzlich die Inflation, reichen selbst hohe Rücklagen nicht mehr aus, um das zu kompensieren. "Solche Szenarien lassen sich mit einer leistungsstarken BU effektiv verhindern."