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PSD2 Zahlungsverkehrsrichtlinie

PSD2 – Was das im Zahlungsverkehr bedeutet

PSD2 (Payment Services Directive2) ist der Name einer europäischen Zahlungsdiensterichtlinie. Sie soll den Geldtransfer innerhalb der EU sicherer machen, Verbraucherrechte stärken und die Bedingungen im europäischen Zahlungsverkehr vereinfachen.

Mehr Schutz und Sicherheit im Banking

Profitieren Sie vom zusätzlichen Schutz für Ihr Konto

Mit PSD2 wird der Online-Zugriff auf Ihr Konto stärker geschützt. So werden Sie bei der Anmeldung ins Online-Banking immer aufgefordert, zusätzlich zu Ihren Login-Daten eine Transaktionsnummer (TAN) einzugeben. Das bedeutet mehr Schutz und Sicherheit für Ihre Konten.

So funktioniert die neue 2-Faktor-Authentifizierung:

  • Login mit zusätzlicher TAN-Abfrage
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Antworten auf Ihre Fragen

Zugang über Drittanbieter

Was bedeutet der Zugang über Drittanbieter für mich?

Mit PSD2 können Sie über Drittanbieter (z.B. sogenannte FinTechs, andere Banken etc.) auf Ihr Konto zugreifen, um Informationen abzurufen oder Zahlungen zu veranlassen. Natürlich nur, wenn Sie hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen. Diese gilt bis zu 90 Tage und muss danach von Ihnen neu erteilt werden. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten nie ohne Ihre Genehmigung weitergeben.

Diese Drittanbieter gibt es:

  • Kontoinformationsdienste: Sie rufen Informationen über Konto, Kontostand und getätigte Transaktionen ab.
     
  • Zahlungsauslösedienste: Sie führen Transaktionen/Zahlungen für Sie aus.
     
  • Zahlungsinstrumente ausgebende Dienstleister: Sie ermöglichen die Abfrage der Verfügbarkeit eines Geldbetrages auf einem Konto.

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Online-Zahlungen mit apoBank Mastercard und VISA

3D Secure-Verfahren bei Online-Kreditkartenzahlungen
Mit PSD2 wird das 3D Secure-Verfahren für Kreditkartenzahlungen (Mastercard® Identity Check™ bzw. Verified by VISA) im Internet verpflichtend, d.h. Sie geben jede Kartenzahlung mit einer Transaktionsnummer (E-Commerce-TAN) frei. Diese erhalten Sie zum Ende des Bezahlvorgangs per Push-Nachricht in Ihre SecureGo+ App oder per Kurznachricht (SMS) auf Ihr Mobiltelefon.
Mehr erfahren

Informationen für Entwickler

Wir erlauben die Nutzung der für die Authentifizierung und die Kommunikation mit den Zahlungsdienstnutzern verwendeten Schnittstellen gem. Artikel 31 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389.

Hierzu stellen wir eine Fallback-Schnittstelle bereit. Damit entsprechen wir den Vorgaben aus Artikel 30 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 und stellen Kontoinformationsdienstleistern, Zahlungsauslösedienstleistern und Zahlungsinstrumente ausgebenden Dienstleistern, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, eine Zugangsschnittstelle zur Verfügung.

Technische Informationen zur Schnittstelle sowie Kontaktdaten finden Sie unter https://www.bank-verlag.de/psd2-apobank.