Entschädigung bei Rücktritt oder Reiseabbruch aus versicherten Gründen, beispielsweise bei unvorhergesehener Krankheit, unabhängig vom Karteneinsatz.2
apoGoldCard Plus
Die goldene Kreditkarte - apoGoldCard Plus
Die Mastercard Gold der apoBank
Zusatzleistungen der apoGoldCard Plus
-
Reiserücktrittskosten-Versicherung
2 Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können.
-
Auslandsreise-Krankenversicherung
Schutz bei akuter Erkrankung oder einem Unfall für alle Reisen bis zu 45 Tage unabhängig vom Karteneinsatz.2
2 Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können.
-
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Unfall-Versicherungsschutz, z.B. bei Flugreisen, im Mietwagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf dem Hotelgelände bei Bezahlung mit der apoGoldCard Plus.2
2 Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können.
-
Reise-Service-Versicherung
Betreuung und Hilfe bei Notfällen im Ausland, wie z. B. Organisation des Rücktransports oder Hilfe beim Verlust von Reisedokumenten, unabhängig vom Karteneinsatz.2
2 Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können.
-
Auslands-Schutzbrief-Versicherung
Soforthilfe vor Ort bei einer Autopanne oder einem Unfall im europäischen Ausland oder in den Mittelmeer-Anrainerstaaten unabhängig vom Einsatz der GoldCard.2
2 Maßgebend für den Versicherungsschutz und Serviceleistungen sind ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie hier herunterladen können.
FAQs rund um die apoGoldCardPlus
-
Was bedeutet PIN-Selbstwahl?
Durch die PIN-Selbstwahl besteht für Sie die Möglichkeit, eine Zahlenkombination (Wunsch-PIN) für Ihre Kreditkarte einzurichten, die Sie selbst festlegen können.
Die Initial-PIN, die Sie bei der Kartenbestellung per Post erhalten, kann geändert werden an allen entsprechend ausgestatteten Geldautomaten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Geldautomaten der apoBank können dafür aktuell nicht genutzt werden.
Damit alle Funktionen Ihrer Karte uneingeschränkt nutzbar sind, muss Ihre neue Karte / Ersatzkarte beim ersten Bezahlvorgang einmal gesteckt und mit Ihrer neuen PIN einmal bestätigt werden - entweder an einem Geldautomaten oder POS-Terminal in Deutschland. -
Was bedeutet Kontaktlos-Funktionalität?
Mit der Kontaktlos-Funktionalität haben Sie Möglichkeit am Bezahlterminal im Einzelhandel kontaktlos zu bezahlen. Ihre Karte muss nicht in das Terminal gesteckt werden. Das erleichtert Ihnen das Zahlen und erhöht gleichzeitig die Sicherheit des Bezahlvorgangs. Bei Beträgen ab 50 Euro ist eine zusätzliche PIN Eingabe erforderlich.
-
Wie kann ich die Kontaktlos-Funktionalität deaktivieren?
Wenn Sie die Kontaktlos-Funktionalität nicht möchten oder benötigen, können Sie diese nur an allen entsprechend ausgestatteten Geldautomaten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken deaktivieren. Die Geldautomaten der apoBank können dafür aktuell nicht genutzt werden.
Hinweis
Sie können die Kontaktlos-Funktion nicht im Internet deaktivieren.
-
Sind kontaktlose Zahlungen mit der Kreditkarte sicher?
Das kontaktlose Bezahlen mit Ihrer Kreditkarte ist sicher. Statt mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Zahlung mit Ihrer PIN.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie kontaktlos oder kontaktbehaftet zahlen.
Ausnahme: Bei kontaktlosen Zahlungen bis zum Betrag von 50 Euro ist in der Regel keine PIN-Eingabe notwendig. -
Was bedeutet Nullhaftung im Schadenfall?
Bei missbräuchlichem Einsatz durch Dritte haften Sie im Regelfall nicht für entstandene Schäden, wenn Sie die Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kreditkarten beachtet haben.
Ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit gemäß unseren aktuellen Vertragsbedingungen für Kreditkarten der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. -
Wie entsorge ich meine Karte?
Kredit- und Debitkarten werden aufgrund des Chips in der Karte als Elektronikgerät eingestuft. Das bedeutet, dass solche Karten nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Bei Rücksendung Ihrer Karte aufgrund von Kündigung oder Defekt an uns, werden wir diese entsprechend nach den gesetzlichen Vorgaben für Sie vernichten.
Sofern Sie Ihre Karte selber entsorgen möchten, geben Sie diese bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte ab. Die Adresse der Sammelstelle erfahren Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Bitte denken Sie dabei an die Sicherheit Ihrer Daten. Vor Abgabe der Karte müssen Chip, Magnetstreifen und Ihre persönlichen Daten zerschnitten werden, damit diese Angaben nicht missbräuchlich verwendet werden können.