Die wichtigsten Entscheidungen für Existenzgründer
Ziel: Niederlassung
Ziel: Niederlassung
Die wichtigsten Entscheidungen auf dem Weg in die Niederlassung
Mit dem Begriff Niederlassung wird im Allgemeinen die Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis bezeichnet. Aber anders als noch vor 15 Jahren ist die Selbständigkeit bei akademischen Heilberuflern vielseitiger geworden. Neben der klassischen Einzelpraxis können junge Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte alternative Wege in die eigene Praxis gehen.
Diese Entscheidungen müssen Sie treffen
Fünf Entscheidungen, um das Ziel zu erreichen
- Ist der Eintrag ins Arztregister bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragt?
Ist die Zulassung für den gewünschten Vertragsarztsitz beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragt?
- Soll der Versorgungsauftrag in vollem Umfang mit mindestens 20 Stunden Sprechstundenpräsenz geleistet werden?
Oder ist auch eine Teilzulassung mit mindestens 10 Stunden Sprechstunde denkbar - wenn zum Beispiel gleichzeitig noch eine attraktive Anstellung im Krankenhaus vorliegt?
- Ist die passende Niederlassungsform gefunden?
- Ist die Dauer der ärztlichen Tätigkeit in den Bewerbungsanträgen vollständig angegeben?
Sind Berücksichtigungszeiten wie bei Kindererziehung oder Angehörigenpflege bei der Bewerbung um den Vertragsarztsitz erfasst?
- Steht eine Praxisadresse fest, die bei Antragstellung angegeben werden muss?
Kann man die Praxisadresse bei einer Praxisübernahme angeben oder ist bei einer Neugründung die Bedarfsplanung ausschlaggebend?
Alternative Wege in die Niederlassung - das sollten Sie wissen
A. Sie haben die Wahl zwischen Voll- oder Teilzeit
Die selbständige Tätigkeit ist für Ärzte und Zahnärzte seit 2007 nicht mehr nur in Vollzeit möglich. Die Alternative ist eine halbe Zulassung, der sogenannte beschränkte Versorgungsauftrag.
Das eröffnet Ihnen einen größeren Spielraum für Ihre persönliche Lebensplanung.
B. Sie können als Arzt in Teilzeit arbeiten
Interessant ist dieses Modell unter anderem für Ärzte, die sich eine Zulassung teilen wollen, z. B. in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit zwei halben Zulassungen. Sie können neben der Niederlassung in beschränktem Umfang weiter in der Klinik arbeiten oder Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren.
C. Sie können die Niederlassung allein oder gemeinsam planen
Die grundlegende Frage lautet: Möchte man eine Einzelpraxis mit allen Herausforderungen der Eigenverantwortung führen oder eine Kooperation mit einem Kollegen eingehen. Für Kooperationen sprechen eine Reihe von Vorteilen. Ein Partner erleichtert vieles: den fachlichen Austausch, die unternehmerische Verantwortung, die Planung der Präsenzzeiten.