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Arzt studiert am Schreibtische Digitale Gesundheitsanwendungen

FAQ-Bereich

Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen.

FAQ für Heilberufler zur Verordnung von DiGAs

Wichtige Fragen und Antworten im Überblick

Oktober 2020

Seit dem 6. Oktober können Sie als Mediziner auch Digitale Gesundheitsanwendungen – sogenannte "DiGAs" verordnen. Die "App auf Rezept" kann dabei sowohl eine App auf dem Smartphone als auch eine Web-Anwendung auf einem Laptop oder PC darstellen. Dass DiGAs verordnet und von allen Krankenkassen erstattet werden, ist Neuland - nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen. Daher haben wir für Sie ein paar Fragen und Antworten zur Verordnung zusammengestellt.

Hilfreiche Infos aus unserer DiGA-Serie

DiGAs News
Verordnung von DiGAs - Infos für Heilberufler und Patienten