Unsere Angeobte für Kauf, Übernahme oder Filialeröffnung
- Der Vermittlungsprozess zwischen einem Apotheken-Suchendem und einem Apotheken-Abgeber, wie auch die Beratung über die Existenzgründung, erfolgen ausschließlich über einen Berater der apoBank.
- Bei direkter Finanzierung über die apoBank entfällt die Vermittlungsgebühr von 3% des Kaufpreises (mind. 3.000 Euro) für den Käufer und 1% des Verkaufserlöses (mind. 1.000 Euro) für den Verkäufer.
- Die Vermittlungsgebühr wird erst fällig, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben.
- Für den Apothekenabgeber entfällt die Provisionsgebühr dann, wenn er 50 % des Verkaufspreises für mindestens 6 Monate in der apoBank anlegt.